Diese Beitragsreihe ist Teil des Projektes »Pilot Mitmach Supermarkt«.
Im siebten Teil von »Wir gründen unsere MILA Genossenschaft« erfahrt ihr, warum Verein und Zweigverein mit der Gründung der MILA Mitmach Supermarkt Genossenschaft bestehen bleiben – jedenfalls solange bis der Supermarkt eröffnet ist.
Der MILA Verein ist gemeinnützig und bezweckt den Schutz der Umwelt und des Klimas sowie die Stärkung gesellschaftlicher Solidarität durch die Förderung einer ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten Lebensweise. Insbesondere bezweckt der Verein eine gute Ernährung für alle im Sinne der Ernährungssouveränität.
Der MILA Mitmach Minimarkt Zweigverein (von MILA Verein) ist nicht gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Er ist die Rechtsform für unseren MILA Mitmach Minimarkt, unser Testlabor und Zwischenschritt auf dem Weg zum Supermarkt. Der Zweigverein bezweckt die Förderung von demokratischer und partizipativer Selbstorganisation des Vertriebs von nachhaltigen, regionalen und sozial produzierten Lebensmitteln und Konsumgütern.
Die MILA Mitmach Supermarkt Genossenschaft, die wir bald gründen, wird die Rechtsform für unseren Supermarkt sein: Hier wird durch die Genossenschaftsanteile der Mitglieder Eigenkapital aufgebaut und können Verträge, wie die Anmietung einer Geschäftsfläche abgeschlossen werden. Mehr Details dazu können in der Beitragsreihe: Wir gründen einen Genossenschaft nachgelesen werden.
Alle drei Rechtsformen werden nebeneinander bestehen.
MILA Verein bildet & vernetzt weiter
Über unseren gemeinnützigen MILA Verein laufen alle Tätigkeiten, die nicht unmittelbar mit dem Betrieb des Supermarktes zu tun haben: Die Vernetzung mit anderen genossenschaftlichen Supermärkten, Feste, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsveranstaltungen zu Ernährungssouveränität und nachhaltiger Lebensweise und vieles mehr.
Zweigverein bleibt Träger des Minimarktes
Der Minimarkt bleibt jedenfalls bis zum Laufen des großen Supermarktes bestehen und damit auch sein Träger, der Zweigverein MILA Mitmach Minimarkt. Nach Eröffnung des großen Supermarktes gibt es einige Optionen für den Minimarkt, die geprüft werden könnten (z. B. als Abholstation oder kleiner Laden).
Genossenschaft ab 2023: Gründet mit!
Seid mit dabei: Gründet unsere MILA Mitmach Supermarkt Genossenschaft mit. Ihr könnt zwar auch später beitreten, aber nur bei der Gründungsversammlung mitgründen 🙂 – am 1. Februar 2023 ist es soweit! Als Mitglied der Genossenschaft könnt ihr bereits im Minimarkt einkaufen und zusätzlich auch eine weitere Person als Einkäufer:in bestimmen.
Mit der Anzahl der Mitglieder unserer Genossenschaft zeigen wir den Bedarf und das wir gemeinsam neues Wirtschaften auf die Beinen stellen wollen! Mit eurer weiteren Mitgliedschaft im Verein und Mitarbeit im Minimarkt unterstützt ihr den Aufbau und das gemeinsame Lernen für den Supermarkt.
Dieser Beitrag ist Anfang Dezember 2022 in den Neuigkeiten von MILA erschienen.
Weitere Informationen
- Beitragsreihe 6. Geschäftsjahr
- Beitragsreihe 5. Genossenschaftsanteile
- Beitragsreihe 4. Organe unserer Genossenschaft
- Beitragsreihe 3. Mitgliedschaft plus Einkäufer:in
- Beitragsreihe 2. Mitbestimmen
- Beitragsreihe 1. Wir gründen eine Genossenschaft